Die Bundesregierung evaluiert momentan die Folgen des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat umgehend eine vorübergehende Haushaltssperre verhängt, die jegliche neuen finanziellen Verpflichtungen untersagt, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 zusammenhängen. Infolgedessen ist es zurzeit nicht möglich, neue Projekte zu genehmigen. Dies betrifft unter anderem Förderprogramme im Bereich der Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Energieeffizienzmaßnahmen in der Wirtschaft (EEW). Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass bereits bewilligte Förderzusagen weiterhin umgesetzt werden können.
Eine Ausnahme von dieser Haushaltssperre bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können auch im Jahr 2023 nach wie vor Förderanträge gestellt und genehmigt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse bleiben unberührt und können wie geplant fortgeführt werden.
Das bedeutet, dass energetische Sanierungsmaßnahmen nach wie vor gefördert und Anträge für Fördermittel auch während der Haushaltssperre gestellt werden können.
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