Änderung der Fördermittelvergabe von BAFA und KFW

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass sich die Fördersätze für die energetische Sanierung geändert haben.

Die KFW hat die Änderung ohne Ankündigung am 27.07.2022 umgesetzt. Beim BAFA wurden die Fördersätze zum 15.08.2022 geändert. (Anträge, die vor diesem Datum eingereicht wurden, sind davon nicht betroffen.)

Die Förderung unserer Beratungsdienstleistung ist davon unberührt und steht Ihnen auch weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung.

Mit einem von uns erstellten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bekommen Sie in Zukunft nur noch für Sanierungsmaßnahmen der Außenhülle die 5 % zusätzliche Fördermittel, statt wie bisher auf alle Maßnahmen.

Zur weiteren Erläuterung finden Sie hier einen Auszug aus dem Pressetext des BMWK:

„Förderbedingungen
Die Förderung soll weiterhin allen Antragstellergruppen zur Verfügung stehen. Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern angesichts knapper Haushaltsmittel den Zugang zu Förderung zu ermöglichen, sind etwas verringerte Fördersätze notwendig. Steigende Energiepreise machen Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller rentabel. Die Fördersätze werden deshalb um 5-10 %-Punkte abgesenkt. Sie bleiben damit weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen, bei den Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000) zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe (s. Beispiele unten, diese Beispiele beziehen sich auf die maximal mögliche Zinsverbilligung). Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u. a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken. Zu Informationen rund um das aktuelle Niveau der Zinsverbilligung, stehen die Produktseiten der KfW zur Verfügung.
Beispiel Komplettsanierung (sogenannte systemische Sanierung):
Bislang erhielten Antragstellende bei einer Komplettsanierung, das heißt bei einer umfassenden Sanierung, bei der eine bessere Effizienzhaus-Stufe erreicht wurde (konkret das Effizienzhaus/gebäude-Niveau EH/EG 40) einen Fördersatz von 50 % (mit EE-Klasse), dies entsprach 75.000 Euro. Jetzt liegt der maximale Fördersatz (Tilgungszuschuss von 30 % und max. mögliche Zinsvergünstigung mit einem Subventionswert von etwa 15 %) bei insgesamt 45 % (mit EE- oder NH-Klasse und mit Bonus für ein Worst-Performing-Building ab 22.09.2022), dies entspricht 67.500 Euro.
Beispiel Wärmepumpe:
Früher lag der Fördersatz bei maximal 50 %. Jetzt liegt der maximale Fördersatz beim Einbau einer Wärmepumpe bei 40 % auf die Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, dies entspricht einer Fördersumme von bis zu 24.000 Euro. Früher bekam man bis zu 30.000 Euro, nach der Reform bis zu 24.000 Euro für die Wärmepumpe.
Beispiel Fensteraustausch:
Früher lag der Fördersatz bei bis zu 25 %, nach der Reform bei rund 20 %. Früher konnte man rund 15.00 Euro beim Fensteraustausch bekommen, nach Reform sind es 12.000 Euro.“


Eine Übersicht der Fördersätze finden Sie hier: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/20220726_anpassung_beg.html?nn=15129584

Für Fragen zur Umsetzung Ihrer Sanierungsvorhaben und zu den noch zur Verfügung stehenden Förderprogrammen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert