Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 gilt, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Welchen Energieausweis benötigen Sie – Bedarfsausweis, oder Verbrauchsausweis?
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Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Verbrauchsausweis
* Die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung – WärmeschutzV) trat erstmals am 1. November 1977 als Folge des 1976 vom Bundestag beschlossenen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in Kraft. Ihre Zielsetzung war vor dem Hintergrund steigender Energiepreise die Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen.
Die Wärmeschutzverordnung wurde zweimal novelliert. Am 1. Januar 1984 trat die 2. Wärmeschutzverordnung und am 1. Januar 1995 die 3. Wärmeschutzverordnung in Kraft.
Am 1. Februar 2002 wurde sie von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst, die die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zu einem Vorschriftenwerk vereint.
Bestandsgebäude
Verbrauchsausweis
Neubau
Bedarfsausweis
Benötigte Unterlagen und Angaben für die jeweilige Energiausweis-Art
Unterlagen und Angeben Verbrauchsausweis:
- Verbrauchdaten der letzten 3 Jahre
- Digitales Bild des Gebäudes
- Beheizte Wohnfläche
- Daten Klima- und Lüftungsanlage (wenn vorhanden)
- Hauptnutzung / Gebäudekategorie (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, gemischt genutztes Gebäude)
- Name Eigentümer
- Adresse Objekt
Unterlagen und Angeben Bedarfsausweis:
- Baupläne
- Verbrauchdaten der letzten 3 Jahre
- Aktuelles Schornsteinfegerprotokoll
- Digitales Bild des Gebäudes
- Gebäudehülle:
> Art der Fenster
> Außenwandaufbau
> Obere und untere Systemgrenze (Dach, obere Decke, Kellerdecke, Badenplatte) - Hauptnutzung / Gebäudekategorie (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, gemischt genutztes Gebäude)
- Name Eigentümer
- Adresse Objekt