Energieausweise

Der Energieausweis stellt Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes zur Verfügung. Er soll einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, der Miet- oder Kaufinteressenten bei ihrer Miet- oder Kaufentscheidung unterstützt.

Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf muss der Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und nach Vertragsschluss übergeben werden. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 gilt, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. 

Welchen Energieausweis benötigen Sie – Bedarfsausweis, oder Verbrauchsausweis?

Bestimmen Sie die Kategorie Ihres Gebäudes in der unten stehenden Liste und klicken auf den passenden Tab. Danach wird Ihnen die Art des Energieausweises angezeigt.

Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten

Vor Baujahr 1977 - ohne Sanierung nach WSV*

Bedarfsausweis 

Vor Baujahr 1977 - mit Sanierung nach WSV*

Verbrauchsausweis 

Nach Baujahr 1977

Verbrauchsausweis 

*  Die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung – WärmeschutzV) trat erstmals am 1. November 1977 als Folge des 1976 vom Bundestag beschlossenen Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) in Kraft. Ihre Zielsetzung war vor dem Hintergrund steigender Energiepreise die Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Maßnahmen.
Die Wärmeschutzverordnung wurde zweimal novelliert. Am 1. Januar 1984 trat die 2. Wärmeschutzverordnung und am 1. Januar 1995 die 3. Wärmeschutzverordnung in Kraft.
Am 1. Februar 2002 wurde sie von der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst, die die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zu einem Vorschriftenwerk vereint.

Bestandsgebäude

mit 5 oder mehr Wohneinheiten

Verbrauchsausweis 

Neubau

unabhängig der Anzahl von Wohneinheiten

Bedarfsausweis 

Benötigte Unterlagen und Angaben für die jeweilige Energiausweis-Art

Unterlagen und Angeben Verbrauchsausweis:

  • Verbrauchdaten der letzten 3 Jahre
  • Digitales Bild des Gebäudes
  • Beheizte Wohnfläche
  • Daten Klima- und Lüftungsanlage (wenn vorhanden)
  • Hauptnutzung / Gebäudekategorie (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, gemischt genutztes Gebäude)
  • Name Eigentümer
  • Adresse Objekt

Unterlagen und Angeben Bedarfsausweis:

  • Baupläne
  • Verbrauchdaten der letzten 3 Jahre
  • Aktuelles Schornsteinfegerprotokoll
  • Digitales Bild des Gebäudes
  • Gebäudehülle:
    > Art der Fenster
    > Außenwandaufbau
    > Obere und untere Systemgrenze (Dach, obere Decke, Kellerdecke, Badenplatte)
  • Hauptnutzung / Gebäudekategorie (Wohngebäude, Nichtwohngebäude, gemischt genutztes Gebäude)
  • Name Eigentümer
  • Adresse Objekt