Energieberatung Wohngebäude

Energieberatung Wohngebäude –
wird zu 80% gefördert!

Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können.
Ein von uns erstellter, individueller Sanierungsfahrplan erhöht die Fördersumme bei Einzelmaßnahmen um 5% des Investitionsvolumens.

Die Analyse des Gebäudes im Ist-Zustand ist Grundvoraussetzung für eine umfassende Energieberatung. Dabei ist neben dem energetischen Zustand vor allem auch die bauliche Substanz entscheidend. 

Unser Ziel ist das Gebäude so zu sanieren, dass Sie das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis aus möglichen Sanierungsschritten erhalten.

Der für Sie erstellte individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) weist Ihnen den Weg zur Verbesserung des Wohnkomforts und einer Verringerung der Heizkosten. Mit der Entscheidung zur energetischen Sanierung Ihres Zuhauses leisten Sie einen Beitrag zum Einsparen an Energie und an CO2-Emissionen. Damit haben Sie einen persönlichen Anteil am Gelingen der Energiewende. Durch die Koppelung der vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen vermeiden Sie Bauschäden und unnötige Kosten. So wird Ihr Haus in einem Zug einen guten, zeugungsfähigen energetischen Standard erreichen. Die Wohnqualität steigt, Wohnkomfort und die Behaglichkeit verbessern sich deutlich. 

Unsere Beratung wird zu 80% vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Zusätzlich erhalten Sie für jede förderfähige Maßnahme 5% zusätzlich auf das Fördervolumen, wenn Sie einen (ISFP) für Ihr Gebäude vorweisen.  

Die geförderte Energieberatung soll Ihnen, dem Beratungsempfänger, die besten Möglichkeiten der energetischen Sanierung des Gebäudes aufzeigt. Dies ist der Fall, wenn das vom Berater erarbeitete individuelle Sanierungskonzept (individueller Sanierungsfahrplan) mindestens einer der nachfolgenden Beratungsoptionen entspricht:  

  1. Schritt-für-Schritt-Sanierung: Diese zeigt auf, wie das Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum energetisch umfassend nach dem Bestmöglich-Prinzip saniert werden kann. Das Ziel ist eine möglichst weitgehende Senkung des Primärenergiebedarfs und CO2- Einsparung.
  2. Gesamtsanierung in einem Zug zu einem Effizienzhaus nach der BEG: Diese zeigt auf, wie das Gebäude in einem Zug energetisch zu einem Effizienzhaus entsprechend der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) saniert werden kann.


Momentan wird der Heizungstausch auf einen CO-neutralen Wärmeerzeuger vom Staat mit 45% gefördert. Mithilfe unseres Sanierungsfahrplanes erhalten Sie zusätzlich noch einmal 5% Zuschuss. Durch eine solche Maßnahme kann die CO2-Steuer umgangen werden. 

 

Hier ein Beispiel für ein Mehrfamilienhaus: 

Ist-Zustand: 

Ausgetauscht wird ein Öl-Niedertemperaturkessel 

Der Jahresverbrauch liegt bei 44.000 kwh pro Jahr 

Die Kosten für eine Kilowattstunde Öl liegen momentan bei rund 0,088 € 

Soll-Zustand: 

Einbau Holzpellet Brennwertkessel 

Investitionskosten liegen bei 14.000 € 

Die Kosten für eine Kilowattstunde Pellets liegen bei ca. 0,06 € 

Durch die Brennwerttechnik und der entfallenden Abgaswärmeverluste, welche in diesem Beispiel auf 5% geschätzt werden, ergibt sich eine effektive Verbesserung der Heizung um 15%. 

 

Abzüglich der Fördermittel müssen 7.700 Euro investiert werden. Daraus ergibt sich, mit unserer Einsparung, eine Amortisationszeit von rund 5 Jahren. 

In unserem Fallbeispiel spielen Faktoren wie Verbrauch, Kosten und Investitionshöhe eine entscheidende Rolle. Diese wurden von uns anhand von Erfahrungswerten geschätzt und können nicht direkt auf andere Häuser übertragen werden. 

Nach der Beratung können Sie sich für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen frei entscheiden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen und der Beschaffung der Fördermittel stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.  

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. 

Gefördert wird: 

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden 
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren 
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Ablauf einer Energieberatung, aufgeteilt in die einzelnen Schritte:

Sie planen Ihr Gebäude energetisch zu sanieren? 

Dann rufen Sie uns jetzt an, wir erklären Ihnen die Möglichkeiten zur Fördermittelbeschaffung in einer kostenlosen Erstberatung – Telefon: 06221 782020