
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude –
wird mit 80% neu 50% vom Staat gefördert
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude, wie Gewerbe- und Industriegebäude sowie Gebäude von Kommunen und Kirchen – sowohl im Bestand als auch im Neubau. Dabei ist entscheidend, dass die Verbesserung der Energieeffizienz und auch der Einsatz erneuerbarer Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Ziel ist es, die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Die Analyse des Gebäudes im Ist-Zustand ist Grundvoraussetzung für eine umfassende Energieberatung. Dabei ist neben dem energetischen Zustand vor allem auch die bauliche Substanz entscheidend.
Unser Ziel ist das Gebäude so zu sanieren, dass Sie das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis aus möglichen Sanierungsschritten erhalten.
Die Gebäudeenergieberatung nach DIN V 18599 kann in zwei Varianten stattfinden:
- Entweder Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan).
- Oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Lassen Sie uns an einem Beispiel aufzeigen, welche Möglichkeiten und Chancen sich für Sie durch eine Energieberatung ergeben können:
Als Energieberater ist es im ersten Schritt unsere Aufgabe, für Sie energetische Schwachstellen aufzudecken…
In unserem Beispiel gehen wir von einer kleinen Werkhalle aus, die ringsum von einer nackten Betonwand umschlossen ist.
Im ersten Schritt der Energieberatung, ermitteln wir Daten, die den Ist-Zustand des Gebäudes und den Ist-Verbrauch der Heizanlage beschreiben und benennen die Investitionskosten, die für die Dämmung der Außenwand anfallen.
Für die Beton-Außenwand nehmen wir für unser Beispiel eine Fläche von 200 m² an.
Die erforderliche Wärmeenergie wird mit einer ölbefeuerten, herkömmlichen Heizanlage erzeugt.
Daraus ergeben Sie folgende Basisdaten:

…in einem zweiten Schritt besteht unsere Aufgabe als Energieberater darin, für Sie das optimale Einsparpotenzial zu ermitteln, das in der energetischen Sanierung steckt!
Hier nun, in einem bildlichen Ablauf dargestellt, die Einsparmöglichkeiten, die sich aus der Umsetzung der energetischen Sanierung in unserem Beispiel ergeben:

Das Ergebnis in dieser Veranschaulichung zeigt, dass die Investitionskosten in 14 Jahren ausgeglichen sind und die Einsparung für Sie zu echtem Gewinn wird. Nicht berücksichtigt sind die Steuervorteile durch die Abschreibung, die Wertsteigerung der Immobilie und die erwartungsgemäß steigenden Energiepreise.
Zusätzlich verringert sich die Umweltbelastung um ca. 6,65 Tonnen CO2 pro Jahr.
Bevor wir zu einem weiteren Beispiel kommen, das eindrucksvoll aufzeigt, wie Sie allein durch die Umstellung Ihrer Beleuchtung auf LED, bedeutende Energie- und damit auch Kosteneinsparungen erreichen, möchten wir kurz erläutern, wie die Schritte sind, die Sie zu den Fördertöpfen der energetischen Sanierung führen.
Hier eine Übersicht über die von uns zu erbringenden Leistungen und den Ablauf einer Energieberatung:
Was Sie von uns bekommen:
- Eine persönliche Erstberatung vor Ort, mit Erläuterung der auf den ersten Blick erkennbaren energetischen Schwachstellen
- Einen Beratungsbericht mit Erläuterung der energetischen Ist-Situation und der Empfehlung einer schrittweisen Sanierung für jedes Gebäude
- Empfehlungen zum Austausch, oder zur Optimierung von Wärmeerzeugern und deren Komponenten
- Empfehlungen zum Einsatz erneuerbarer Energien
- Angabe des Energieeinsparungspotenzials zu jedem Sanierungsschritt
- Auflistung des End-Energieverbrauchs mit Energie-Kostenangabe für das Gebäudes im sanierten Zustand
- Angabe des Primär-Energiebedarfs (= die Energiemenge, die inkl. Beschaffung und Leitungsverlusten notwendig ist, um das Gebäude zu versorgen, und die für den tatsächlichen CO2-Ausstoß verantwortlich ist)
- Eine Auflistung der CO2-Reduzierung, die mit den Sanierungsschritten erreicht werden kann
- Aufstellung der nach Marktsituation geschätzten, voraussichtlichen Kosten für die energetischen Sanierungsschritte.
- Eine raumbezogene Heizlastberechnung zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Empfehlungen zum Austausch energiefressender Verbraucher wie z.B. Beleuchtungskörper
- Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Fördermittelbeantragung
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen zur Seite.
Wenn Sie es wünschen, begleiten wir auch die Umsetzung der Maßnahmen, prüfen die Angebote der Handwerker und besprechen bei Bedarf die technischen Anforderungen mit den ausführenden Betrieben. Für unseren Aufwand bei der Baubegleitung, bekommen Sie ebenfalls Fördermittel vom Staat. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernimmt 50% unseres Aufwands für die Baubegleitung.
Die Energieberatung nach DIN 18599 in einzelnen Schritten:
- Vorbereitung/Vor-Ort-Termin mit Datenaufnahme
- Aufbereitung/Auswertung der Daten
- Berechnung des Gebäudes nach DIN 18599
- Bericht nach Vorgabe des BAFA mit Sanierungsschritten
- Übergabe/Beratungsgespräch
- Empfehlungen für eine Schritt für Schritt-Sanierung
- Prüfung der Handwerker-Angebote
- Beantragung der Fördermittel
- Erstellung der technischen Produktbeschreibung, des technischen Produktnachweises und des Verwendungsnachweises beim BAFA
Dabei ist entscheidend, dass die Verbesserung der Energieeffizienz und auch der Einsatz erneuerbarer Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Ziel ist es, die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Die Analyse des Gebäudes im Ist-Zustand ist Grundvoraussetzung für eine umfassende Energieberatung. Dabei ist neben dem energetischen Zustand vor allem auch die bauliche Substanz entscheidend.
Unser Ziel ist, das Gebäude so zu sanieren, dass Sie das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis aus möglichen Sanierungsschritten erhalten.
Höhe der Förderung:
Die Förderhöhe beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 4.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.”
(wie oben angesprochen, kümmern wir uns auch um die Beschaffung der Fördermittel für Sie)
So würde eine Energieberatung bei Ihnen ablaufen:
Im ersten Schritt vereinbaren wir Termine für die einzelnen Objekte, um die baulichen Gegebenheiten zu untersuchen und die entsprechenden Daten aufzunehmen. Dabei besprechen wir schon die offensichtlichen Energieeinspar-Potenziale.
Im zweiten Schritt berechnet unser Energieberater Herr Büttner anhand der von uns ermittelten Daten und der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, die energetische Ist-Situation eines jeden Gebäudes.
Im Schritt drei erstellen wir den individuellen Sanierungsfahrplan, der Schritt für Schritt die effizientesten Sanierungsmaßnahmen aufzeigt, die Kosten der Sanierungsmaßnahmen auflistet und die zu beanspruchenden Fördermittel angibt.
Zum Abschluss wird der Sanierungsfahrplan vor Ort, telefonisch, oder via Zoom-Meeting besprochen und die konkreten Abläufe herausgearbeitet.
Wenn gewünscht, können wir anschließend auch die Beantragung der Fördermittel für die Sanierungsmaßnahmen übernehmen.

Kommen wir nun zum angekündigten zweiten Berechnungsbeispiel, das verdeutlichen soll, wie lukrativ die Umstellung der Beleuchtung auf LED-Lichtquellen sein kann.
In diesem Fallbespiel wird, in einem simulierten Bürogebäude, die möglichen Einsparungen durch die Auswechslung von herkömmlicher Beleuchtung gegen LED-Retrofit berechnet.
Die Investitionskosten ohne Montage berechnen sich auf 6.450 Euro.
In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie die von uns im Rahmen der Energieberatung berechneten Einsparpotenziale in den einzelnen Bereichen Ihres Gebäudes.
Durch die generierten Einsparungen von 4.163 Euro amortisiert sich dieser Schritt in 2 Jahren.
Dieses Beispiel bezieht sich auf ein fiktives Gebäude und ist abhängig von Benutzungsstunden, dem Strompreis und der Beleuchtungsart. Somit ergibt sich nur eine grobe Übersicht und kann nicht auf spezifische Gebäude übertragen werden.
Diese vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit 50% geförderte Beratung, ist für folgende Gruppierungen förderfähig:
1. Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
- Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein
- Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
- Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
- weniger als 250 Personen beschäftigen und
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Unternehmen ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.
Sie planen Ihr Gebäude energetisch zu sanieren?
Dann rufen Sie uns jetzt an, oder senden uns eine Nachricht mit unten stehendem Formular, wir erklären Ihnen die Möglichkeiten zur Fördermittelbeschaffung in einer kostenlosen Erstberatung – Telefon: 06221 782020
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