Energieberatung Nichtwohngebäude

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude –
wird mit 80% vom Staat gefördert

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude, wie Gewerbe- und Industriegebäude sowie Gebäude von Kommunen und Kirchen – sowohl im Bestand als auch im Neubau. Dabei ist entscheidend, dass die Verbesserung der  Energieeffizienz und auch der Einsatz erneuerbarer Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess mit einbezogen werden. Ziel ist es, die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Die Analyse des Gebäudes im Ist-Zustand ist Grundvoraussetzung für eine umfassende Energieberatung. Dabei ist neben dem energetischen Zustand vor allem auch die bauliche Substanz entscheidend. 

Unser Ziel ist das Gebäude so zu sanieren, dass Sie das bestmögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis aus möglichen Sanierungsschritten erhalten.

Die Gebäudeenergieberatung nach DIN V 18599 kann in zwei Varianten stattfinden:

  • Entweder Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan). 
  • Oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Lassen Sie uns an einem Beispiel aufzeigen, welche Möglichkeiten und Chancen sich für Sie durch eine Energieberatung ergeben können:

Als Energieberater ist es im ersten Schritt unsere Aufgabe, für Sie energetische Schwachstellen aufzudecken…

In unserem Beispiel gehen wir von einer kleinen Werkhalle aus, die ringsum von einer nackten Betonwand umschlossen ist.

Im ersten Schritt der Energieberatung, ermitteln wir Daten, die den Ist-Zustand des Gebäudes und den Ist-Verbrauch der Heizanlage beschreiben und benennen die Investitionskosten, die für die Dämmung der Außenwand anfallen.

Für die Beton-Außenwand nehmen wir für unser Beispiel eine Fläche von 200 m² an.
Die erforderliche Wärmeenergie wird mit einer ölbefeuerten, herkömmlichen Heizanlage erzeugt.

Daraus ergeben Sie folgende Basisdaten:

 

…in einem zweiten Schritt besteht unsere Aufgabe als Energieberater darin, für Sie das optimale Einsparpotenzial zu ermitteln, das in der energetischen Sanierung steckt!

Hier nun, in einem bildlichen Ablauf dargestellt, die Einsparmöglichkeiten, die sich aus der Umsetzung der energetischen Sanierung in unserem Beispiel ergeben:

Das Ergebnis in dieser Veranschaulichung zeigt, dass die Investitionskosten in 14 Jahren ausgeglichen sind und die Einsparung für Sie zu echtem Gewinn wird. Nicht berücksichtigt sind die Steuervorteile durch die Abschreibung, die Wertsteigerung der Immobilie und die erwartungsgemäß steigenden Energiepreise.
Zusätzlich verringert sich die Umweltbelastung um ca. 6,65 Tonnen CO2 pro Jahr.

Bevor wir zu einem weiteren Beispiel kommen, das eindrucksvoll aufzeigt, wie Sie allein durch die Umstellung Ihrer Beleuchtung auf LED, bedeutende Energie- und damit auch Kosteneinsparungen erreichen, möchten wir kurz erläutern, wie die Schritte sind, die Sie zu den Fördertöpfen der energetischen Sanierung führen.

Ablauf einer Energieberatung, aufgeteilt in die einzelnen Schritte:

Kommen wir nun zum angekündigten zweiten Berechnungsbeispiel, das verdeutlichen soll, wie lukrativ die Umstellung der Beleuchtung auf LED-Lichtquellen sein kann.

In diesem Fallbespiel wird, in einem simulierten Bürogebäude, die möglichen Einsparungen durch die Auswechslung von herkömmlicher Beleuchtung gegen LED-Retrofit berechnet.

Die Investitionskosten ohne Montage berechnen sich auf 6.450 Euro.

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie die von uns im Rahmen der Energieberatung berechneten Einsparpotenziale in den einzelnen Bereichen Ihres Gebäudes.

Durch die generierten Einsparungen von 4.163 Euro amortisiert sich dieser Schritt in 2 Jahren.

Dieses Beispiel bezieht sich auf ein fiktives Gebäude und ist abhängig von Benutzungsstunden, dem Strompreis und der Beleuchtungsart. Somit ergibt sich nur eine grobe Übersicht und kann nicht auf spezifische Gebäude übertragen werden.

Diese vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit 80% geförderte Beratung, ist für folgende Gruppierungen förderfähig:

   1. Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)

  • Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht. Die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein
  • Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
  1. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Unternehmen ist jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung.

Sie planen Ihr Gebäude energetisch zu sanieren? 

Dann rufen Sie uns jetzt an, oder senden uns eine Nachricht mit unten stehendem Formular, wir erklären Ihnen die Möglichkeiten zur Fördermittelbeschaffung in einer kostenlosen Erstberatung – Telefon: 06221 782020

Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses Angebot.

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