Direktauszahlung der Förderung an Kunden – Vorleistung erforderlich
Seit dem 1. April 2025 gilt eine neue Regelung im Rahmen der BAFA-geförderten Energieberatung nach DIN V 18599:
Kundinnen und Kunden können keine Auszahlungsermächtigung mehr zugunsten des Energieberaters erteilen.
Das bedeutet konkret:
Sie als Auftraggeber müssen die Kosten der Energieberatung zunächst vollständig selbst tragen. Nach Abschluss der Beratung und erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie die Fördersumme direkt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Ihr Konto überwiesen.
Was bedeutet das für Sie?
- Die BAFA-Förderung bleibt weiterhin bestehen – Sie erhalten nach wie vor bis zu 80 % der Beratungskosten erstattet.
- Die Auszahlung erfolgt nun direkt an Sie, nicht mehr über uns als Energieberater.
- Sie erhalten von uns alle notwendigen Unterlagen zur Förderung und werden bei der Antragstellung selbstverständlich unterstützt.
Unser Service – weiterhin für Sie da
Auch wenn sich der Ablauf verändert hat, ändert sich an unserer Beratung nichts:
Wir begleiten Sie weiterhin kompetent und individuell auf dem Weg zur energetischen Sanierung – von der Bestandsaufnahme bis zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Bei Fragen zur neuen Förderregelung oder zum Ablauf der Antragstellung beraten wir Sie gerne persönlich.
📞 Telefon: 06221 782020
📧 E-Mail: info@heidelberger-energieberater.de