Neue Förderrichtlinien für Energieberatungen: Ein Überblick

Wichtige Änderungen und aktuelle Informationen

  • 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus 
  • 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 Euro für MFH ab 3 Wohneinheiten
  • Für WEG: Einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung

Wo finde ich detaillierte Informationen?

Für genaue und aktuelle Informationen zu den Förderrichtlinien empfehle ich Ihnen, folgende offizielle Quellen zu konsultieren:

Was bedeutet das für mich?

Als sanierungswillige Hausbesitzerin/Hausbesitzer bekommen Sie im Rahmen der Energieberatung einen umfangreichen Sanierungsfahrplan, der Ihnen als Entscheidungshilfe für Ihre Sanierungsplanung zur Seite steht.
Im Sanierungsfahrplan werden die erforderlichen Sanierungsschritte in sinnvoller Reihenfolge aufgelistet und die Energie- und Kosteneinsparungen dokumentiert.
Als Energieberater stehen wir Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu Seite und begleiten Sie auch bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen.

Zwei wichtige Aspekte, die für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans sprechen, sind von außerordentlicher Bedeutung für Sanierungswillige:

1) Sie bekommen mit Sanierungsfahrplan zusätzlich 5% Fördermittel für jede umgesetzte Sanierungsmaßnahme.
2) Mit Sanierungsfahrplan erhöht sich die mögliche förderfähige Summe von 30.000,- € auf 60.000,- € je Wohneinheit und Jahr

Folgende Fragen können Ihnen bei der Entscheidung helfen:

  • Welche Art von Gebäude möchten Sie energetisch sanieren?
  • Welchen Umfang hat die gewünschte Energieberatung?
  • Welche energetischen Maßnahmen planen Sie umzusetzen?
  • Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Beratung und die Maßnahmen?

Fazit

Die Förderung von Energieberatungen ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche energetische Sanierung. Auch nach den Änderungen der Förderrichtlinien gibt es weiterhin attraktive Zuschüsse, die sich für viele Hauseigentümer lohnen.

Haben Sie noch weitere Fragen zu den neuen Förderrichtlinien oder möchten Sie mehr über die Möglichkeiten der energetischen Sanierung erfahren? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren unter:

Heidelberger Energieberater
Telefon: 06221 78202
Email: info@heidelberger-energieberater.de

Wichtiger Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Fachmann.

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